STEUERBERATUNG
Mit jeder Steuerreform werden dem Steuerzahler Vereinfachungen und Entlastungen versprochen. In der Praxis fehlen oft die strukturierten Neuregelungen. Im Gegenteil werden immer mehr Ausnahmen und Sonderregelungen in das Steuerrecht eingebaut. Diese wachsende Komplexität der nationalen gesetzlichen Regelungen aber auch die Anforderungen der immer stärkeren international agierenden Wirtschaft können dem Klienten viel Geld kosten. Unsere Mitarbeiter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es um Ihr massgeschneidertes Steuerkonzept geht. Die tägliche Arbeit im Team als auch die laufenden Fortbildungsmaßnahmen unserer Mitarbeiter erlauben uns, Ihnen folgende Kernberatungsfelder kompetent und rasch zur Verfügung zu stellen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Ausarbeitung von Steuererklärungen
- Entwicklung von Steuerkonzepten für Einzelunternehmen und Unternehmensgruppen
- Klientenvertretung gegenüber Abgabenbehörden
- Gründungsberatung
- Betriebsübergaben und Nachfolgekonzepte
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren
Buchhaltung
Auf Basis des Rechnungswesen können Sie als Unternehmer Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen erfolgreich treffen und die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens optimal planen.
Entscheidend hierfür sind die wirtschaftliche Aussagekraft und die Zeitnähe des Rechnungswesens und dessen Auswertungen, die wir Ihnen mit unserem eingespielten und erfahrenem Team zur Verfügung stellen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Finanzbuchhaltung einschließlich betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Überschuß-Rechnung
- Budgetierung inklusive begleitender Kontrolle
- Statistik oder Vergleichsrechnung
- Planungsrechnung
Lohn- und Gehaltsverrechnung
Ob es um die An- und Abmeldung von Dienstnehmern, die noch rechtzeitig einzubringende Kündigung oder die in letzter Sekunde durchgeführte Gehaltserhöhung geht.
Lohn- und Gehaltsverrechnungen sind aufgrund des starken sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bezuges längst zu einer komplizierten und sich laufend ändernden Materie geworden. Profitieren Sie von der raschen Abwicklung, der höheren Abrechnungssicherheit und der optimalen Lösung Ihrer Angelegenheiten zur Lohn- und Gehaltsverrechnung durch die Auslagerung folgender Tätigkeiten an uns:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Reisekostenabrechnung
- Optimale Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung
- Beratung bei der Wahl des optimalen Arbeitsverhältnisses: Dienstvertrag, Werkvertrag oder freier Dienstnehmer
- Abwicklung der gemeinsamen Prüfung von Lohn- und Gehalts – abhängigen Abgaben (GPLAs).
Bilanzierung/Jahresabschluss
Ein Jahrsabschluss ohne Stress und Hektik? Holen Sie sich professionelle Unterstützung oder lagern Sie Ihren Jahrsabschluss komplett aus. So sparen Sie Zeit und Nerven und vermeiden zudem unnötige Fehler.
- Erstellung von Jahresabschlüssen sowie inkludierend die elektronische Übermittlung der handelsrechtlichen Daten an das Firmenbuch (bei GmbHs, AGs)
- Präsentation Ihres Geschäftserfolges sowie Erläuterung der wesentlichen Faktoren
- Ableitung der steuerlichen Daten für Ihre Steuererklärungen aus dem handelsrechtlichen Ergebnis sowie elektronische Übermittlung an das Finanzamt
- Entwicklung gemeinsamer Steuerstrategien
- Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
Betriebsprüfung
Die Abwicklung von Betriebsprüfungen seitens des Finanzamtes oder GPLAs (gemeinsame Prüfungen von Lohn- und Gehalts – abhängigen Abgaben) seitens der Prüfer der Krankenkassen oder aber auch der Finanzverwaltung sind Situationen, die einer besonderen Betreuung durch erfahrene Spezialisten bedürfen. Im Bedarfsfall kann die Prüfungseinschau auch in unserer Kanzlei erfolgen oder wir kümmern uns darum, dass die erforderlichen Unterlagen direkt der Prüfungsstelle übermittelt werden. Selbstverständlich nehmen wir im Bedarfsfall auch für Sie die erforderlichen ordentlichen Rechtsmittel (Beschwerden etc.) als auch außerordentlichen Rechtsmittel in Angriff. Die Vertretung in Finanzstrafverfahren gehört im Anlassfall mit zu unseren Aufgaben.
Unsere Praxiserfahrung und Vernetzung sichert die Beibringung von stichhaltigen Begründungen in Zweifelsfragen. Natürlich nehmen wir im Bedarfsfall auch für Sie die erforderlichen Rechtsmittel (Einsprüche, Rekurse) in Anspruch. Die Vertretung in Finanzstrafverfahren oder die Abfassung von Selbstanzeigen gehört im Anlassfall mit zu unseren Aufgaben.
Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!